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Technische Rundschau

Anwendung der EU-Maschinenverordnung

Bild: Suva

Die Europäische Union arbeitet an der Fertigstellung einer Maschinenverordnung, welche die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird. Speziell dafür bietet die Suva am Donnerstag, 23. November 2023 das Seminar «Anwendung der europäischen Maschinenverordnung» an. Veranstaltungsort: Luzern.

Es ist davon auszugehen, dass die Maschinenverordnung in wenigen Wochen im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und anschliessend in Kraft treten wird. 42 Monate nach dem Inkrafttreten ist die europäische Maschinenverordnung anzuwenden. Mit dieser Verordnung sollen in der gesetzlichen Bestimmung für das Inverkehrbringen von Maschinen der digitalen Wandel und neu aufkommende Technologien, wie künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, kollobarierende Roboter und so weiter, berücksichtigt werden.

Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen behalten ihre Struktur, werden teilweise neu formuliert und, wo im Zusammenhang mit den neu aufkommenden Technologien, erweitert. Die Pflichten aller am Inverkehrbringen einer Maschine beteiligten Wirtschaftsakteure werden erweitert und präzisiert. Für Maschinen mit einem höheren Risiko wird die Konformitätsbewertung neu geregelt. Im Seminar «Anwendung der europäischen Maschinenverordnung» am Donnerstag, 23. November 2023 (von 08:00 bis 17:00 Uhr) in Luzern, welches von der Suva angeboten wird, erhält der Hersteller einen umfassenden Überblick über die Änderungen der Pflichten beim Bau und dem Inverkehrbringen von Maschinen.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Seminar:
suva.ch