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Polyscope

Keine Notwendigkeit für gesondertes KI-Gesetz

Economiesuisse hält ein KI-Gesetz für nicht notwendig.
Gert Altmann/pixabay

Economiesuisse sieht keine Notwendigkeit für die Einführung eines Gesetzes zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI). Der bestehende Rechtsrahmen ist nach Ansicht des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft ausreichend.

Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, economiesuisse, hat laut einem Blog-Beitrag mit seinem Netzwerk von Expertinnen und Experten eine Grundsatzposition zu Rechtsrahmen und Regeln bezüglich KI entwickelt. Die Analyse zeige, dass eine umfassende gesetzliche Regulierung in Form eines KI-Gesetzes in der Schweiz nicht nötig sei.  

Es sei sogar schädlich, die Technologie statt den Menschen rechtlich ins Zentrum zu stellen, heisst es in dem Beitrag, der von Erich Herzog, Mitglied der Geschäftsleitung, Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches bei economiesuisse, verfasst wurde. KI sei bei aller Faszination doch nur eine neue technische Möglichkeit. Wie jedes andere Phänomen werde auch KI von der bestehenden Rechtsordnung erfasst.

Ein gutes Gesetz versuche, die Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens zu regeln und nicht die Technologie. Laut Herzog reichen das neue Datenschutzgesetz oder das Zivilgesetzbuch als rechtlicher Rahmen aus. Gestützt auf Erfahrungen im Umgang mit KI könne sich punktueller regulatorischer Bedarf ergeben. In diesem Fall seien jedoch lediglich Anpassungen der bestehenden Gesetze nötig.

Um mit der internationalen Entwicklung mitzuhalten, müsse KI in der Schweiz breit eingesetzt werden und auch im Land entwickelt werden, heisst es in dem Artikel. Um das bestmöglich zu befördern und um eine breite Akzeptanz dieser Technologie in der Bevölkerung zu erreichen, sei ein intelligenter rechtlicher Rahmen nötig.