Swissmechanic betreibt landesweit 14 Kurszentren für überbetriebliche Kurse. In den überbetrieblichen Kurszentren (üK-Zentren) absolvieren die Lernenden ihre obligatorischen überbetrieblichen Kurse. Sie bilden die Grundlage für die Teilprüfungen. Alle Lernenden der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung, welche ihre Lehre im Jahr 2021/2022 regulär beenden, müssen die Teilprüfungen idealerweise bis Ende Juli 2020 absolvieren können.
Gemäss Covid-19-Verordnung 2 sind Präsenzveranstaltungen in Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten zurzeit verboten. Die zuständigen kantonalen Behörden können Ausnahmen bewilligen, wenn von den Betreibern ein Schutzkonzept vorgelegt wird und überwiegende öffentliche Interessen im Bildungsbereich dies erfordern.
Die 14 Swissmechanic üK-Zentren sind in der Lage, die Präventionsmassnahmen umzusetzen sowie die öffentlichen Interessen im Bildungsbereich wahrzunehmen, betont Swissmechanic in einer Pressemitteilung und führt weiter aus: «Als Betreiber dieser üK-Zentren fordert Swissmechanic eine möglichst rasche schweizweite Öffnung. Nur so ist gewährleistet, dass:
- die Ausbildungsqualität hochgehalten werden kann;
- obligatorische Kurse, die durch die Covid-19 Verordnung unterbrochen worden sind, noch regulär bis Ende Mai 2020 zu Ende geführt werden können;
- sich die Lernenden auf die anstehenden Teilprüfungen gezielt vorbereiten können.»