Bisher konnten Startups nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Not-Kredite des Bundes für KMU zur Bewältigung der Coronakrise zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.
Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30. April 2020 ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Kredits verbürgen. Es liegt in den Händen der einzelnen Kantone, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Startups zur Verfügung stellen wollen.
Bietet ein Kanton das Instrument an, können Startups ab Anfang Mai bis am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Diese kann bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen. Stimmt diese dem Antrag zu, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet.